Information zur Verfahrenseröffnung
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Stand: November 2024
Mit Beschluss vom 29.10.2024 hat das zuständige Amtsgericht -Insolvenzgericht- Hof das Insolvenzverfahren (AZ. IN 245/19) nach Bestätigung des Insolvenzplans aufgehoben.
Die Vorbereitung der ersten Auszahlungsrunde gem. Verteilungsplan aus dem Insolvenzplan durch den Sachwalter hat begonnen und wird voraussichtlich bis im Verlaufe des ersten Quartals 2025 abgeschlossen sein.
Von Sachstandsanfragen bezüglich der Ausschüttung beim Sachwalter bitten wir Abstand zu nehmen. Der Prozess hat begonnen und erfolgt strickt nach den Regelungen im Insolvenzplan!
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Stand: Oktober 2024
Aus gegebenem Anlass möchten wir dringend darum bitten von Sachstandsfragen bezüglich der Ausschüttung beim Sachwalter Abstand zu nehmen!
Die zuletzt vom Amtsgericht Hof erlassenen Beschlüsse haben den Weg zur Aufhebung freigemacht. Der Aufhebungsbeschluss selbst ist aufgrund eines Rechtspflegerwechsels am Amtsgericht noch nicht ergangen.
Die Vorbereitung der ersten Auszahlungsrunde kann erst nach Erhalt des gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses beginnen. Wir werden auf dieser Seite eine Meldung veröffentlichen, wenn dies der Fall ist; bis dahin bitte wir von weiteren telefonischen Sachstandsfragen Abstand zu nehmen!
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Stand: Juli 2024
Die zeitliche Verzögerung in Zusammenhang mit dem Aufhebungsbeschluss sowie der Auszahlung hat ein Ende!
Die zur Aufhebung des Verfahrens erforderlichen Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts (Insolvenzgericht) Hof liegen nun vor.
Die Verfahrensaufhebung wird zeitnah erfolgen und direkt daran anschließend wird die erste Auszahlungsrunde, wie im Insolvenzplan festgelegt, an die Gläubiger vorbereitet und durchgeführt.
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Stand: März 2024
Die zeitliche Verzögerung in Zusammenhang mit dem Aufhebungsbeschluss sowie der Auszahlung liegt in der arbeitstechnischen Überlastung des Sachbearbeiters am Insolvenzgericht in Hof begründet. Der Sachwalter geht daher frühestens in 6 – 8 Wochen von der Aufhebung des Verfahrens (hierfür wird ein richterlicher Beschluss benötigt) und einer daran anschließenden Auszahlung der ersten Quotenzahlung aus.
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Stand: Anfang Januar 2024
Das zuständige Amtsgericht in Hof -Insolvenzgericht- ist derzeit noch mit der Prüfung der bereits im November 2023 eingereichten Unterlagen für die Aufhebung beschäftigt. Aufgrund des Jahreswechsels und Personalknappheit in der Winterzeit hat sich dieser Prozess zuletzt ein wenig verzögert.
Die Verfahrensaufhebung ist damit aber eingeleitet und die erste Ausschüttung an die Gläubiger kann wenige Wochen nach Beschlussfassung über die Aufhebung erfolgen.
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Aktuell
Das zuständige Amtsgericht in Hof -Insolvenzgericht- hat in dem Erörterungs- und Abstimmungstermin vom 17.10.2023 per Beschluss vom selben Tage den Insolvenzplan der eigenverwaltenden Schuldnerin bestätigt. Damit kann die Verfahrensaufhebung nun zeitnah eingeleitet und die erste Ausschüttung an die Gläubiger erfolgen.
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Verfahrensstand
Das zuständige Amtsgericht in Hof -Insolvenzgericht- hat in Abstimmung mit der Eigenverwaltung und dem zuständigen Sachwalter per Beschluss vom 14.09.2023 einen Termin für die Erörterung und Abstimmung über den vorgelegten Insolvenzplan festgelegt. Der Termin wurde bestimmt auf
Dienstag, 17.10.2023, 15:00 Uhr
Sitzungssaal 019, EG, Berliner Platz 1, 95030 Hof.
Alle Gläubiger erhalten in den nächsten Tagen eine entsprechende Terminbenachrichtigung/Einladung (inkl. einer Abschrift des Insolvenzplans) durch den für das Verfahren zuständigen Sachwalter.
Bitte beachten Sie: Für die ordnungsgemäße Teilnahme am Planverfahren und damit auch an der Quotenausschüttung ist eine persönliche Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin nicht erforderlich. Jeder Gläubiger kann sich von einem Stimmbevollmächtigten für seine Abstimmung vertreten lassen. Die Terminbenachrichtigung durch den Sachwalter wird eine Vorlage für eine solche Stimmvollmacht, lautend auf einen Rechtsanwalt, enthalten. Diese brauchen die Gläubiger lediglich entsprechend den Anweisungen auszufüllen, zu unterschreiben und an die darin angegebene Kanzleiadresse des Rechtsanwalts als Stimmvertreter zurücksenden (Kosten entstehen für die Gläubiger hierdurch nicht). Ihre Stimmabgabe wird dann durch den Stimmvertreter vorgenommen und Sie brauchen nicht persönlich zu erscheinen.
***Aktuelle Information über das Verfahren***
Verfahrensstand
Zuletzt konnten wir in Abstimmung mit dem Sachwalter eine erfolgreiche Lösung für den Rechtsstreit im Rahmen der Hauptverwertungen finden. Aktuell befinden sich damit die Verwertungsbemühungen der Eigenverwaltung – in laufender und enger Abstimmung mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter – in den letzten Zügen.
Sollten keine unvorhergesehenen Zwischenfälle die aktuelle Planung der Eigenverwaltung durcheinanderwerfen, dann kann jetzt mit einem erfolgreichen Abschluss der Verwertungsbemühungen bis Mitte/Ende dieses Jahres gerechnet werden.
Nächste Verfahrensschritte
Die vorstehend avisierte Beendigung der Verwertungshandlungen vorausgesetzt, könnte in Absprache mit dem zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht Hof eventuell noch für den Juni/Juli/August dieses Jahres der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan terminiert werden.
Sobald der konkrete Termin endgültig feststeht, werden alle Gläubiger eine entsprechende Terminbenachrichtigung/Einladung (inkl. einer Zusammenfassung des Insolvenzplans) durch den für das Verfahren zuständigen Sachwalter erhalten. Bitte beachten Sie: Für die ordnungsgemäße Teilnahme am Planverfahren und damit auch an der Quotenausschüttung ist eine persönliche Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin nicht erforderlich. Jeder Gläubiger kann sich von einem Stimmbevollmächtigten für seine Abstimmung vertreten lassen. Die Terminbenachrichtigung durch den Sachwalter wird eine Vorlage für eine solche Stimmvollmacht, lautend auf einen Rechtsanwalt, enthalten. Diese brauchen die Gläubiger lediglich entsprechend den Anweisungen auszufüllen, zu unterschreiben und an die darin angegebene Kanzleiadresse des Rechtsanwalts als Stimmvertreter zurücksenden (Kosten entstehen für die Gläubiger hierdurch nicht). Ihre Stimmabgabe wird dann durch den Stimmvertreter vorgenommen und Sie brauchen nicht persönlich zu erscheinen.
Sollte es zu einer Durchführung entsprechend dem derzeitigen Planungsstand kommen und der Plan im Termin im Juni/Juli/August mehrheitlich bestätigt werden, könnte die erste Auszahlung (Quotenzahlung) an die Gläubiger noch im Jahr 2023 erfolgen.
***Aktuelle Information über den Verfahrensstand***
Gerne teilen wir an dieser Stelle mit, dass unterdessen die Hauptvermögenswerte sämtlich erfolgreich verwertet werden konnten. Die entsprechenden Gelder liegen separat gesichert auf einem Treuhandkonto des Sachwalters.
Für die endgültige Beendigung des Verfahrens und damit in der Folge auch die ersten Ausschüttungen steht als nächster und letzter Verfahrensschritt die Gläubigerversammlung zur Erörterung und Abstimmung des Insolvenzplans als Abwicklungsplan über das Vermögen der Derivest GmbH an. Sollten wir hier mit den entsprechend notwendigen Mehrheiten ein positives Votum von den Gläubigern erhalten, so könnten wir ca. 2 Wochen danach die Aufhebung des Verfahrens erreichen und erfahrungsgemäß ca. 6-8 Wochen danach die erste Ausschüttung vornehmen.
Bevor ein solcher Termin bei dem Amtsgericht Hof stattfinden kann, stehen noch die letzten Verwertungen „kleinerer“ Vermögenswerte an. Diese dauern derzeit noch an, sollten aber in Bälde abgeschlossen sein. Zudem läuft noch ein Rechtsstreit im Rahmen einer der Hauptverwertungen, dessen Ausgang abgewartet werden muss. Leider ist das hier zuständige Gericht nicht in Eile für den Erlass eines Urteils. Zuletzt kam es per gerichtlicher Verfügung zu einer erneuten Verschiebung der für September vorgesehenen mündlichen Verhandlung auf Dezember 2022.
Insofern ist mit einem Abschluss dieses Verfahrens und damit auch der Einleitung des vorgenannten letzten Verfahrensschrittes nicht mehr im Jahr 2022 zu rechnen.
Sobald es einen neuen Sachstand gibt, werden wir diesen wie immer hier veröffentlichen.
***Aktuelle Information über den Verfahrensstand***
Der Sachwalter hat im Dezember 2021, nachdem das Verfahren von Seiten der Verwertungshandlungen her weitgehend abgeschlossen werden konnte, in Abstimmung mit dem Insolvenzgericht den Abschluss des Verfahrens noch einmal vertagt.
Die Gelder aus den Verwertungsbemühungen konnten vom Sachwalter auf ein dort separat geführtes Konto eingezogen und entsprechend für die Masse und die nach Abschluss des Verfahrens erfolgende Auszahlung an die Gläubiger gesichert werden. Die Beteiligten zeigen sich mit dem bisherigen Verwertungsergebnis insoweit sehr zufrieden.
Der Abschluss des Verfahrens wird sich jetzt aufgrund administrativer Notwendigkeiten auf Seiten der Eigenverwaltung und der aktuell wieder steigenden Inzidenzen und erheblichen Dramatisierung der Corona-Situation durch die Omikron-Krise jedoch noch mindestens über das erste Quartal 2022 hinaus verzögern.
Sachwaltung und Gericht werden auch weiter in enger Abstimmung die letzten Verfahrenszüge bis zur Aufhebung der Corona-Lage entsprechend steuern und abstimmen und den Gläubigern den Stand der aktuellen Verfahrensentwicklung auch weiter zeitnah über die Informationsseite der Eigenverwaltung zur Verfügung stellen.
***Aktuelle Information über den Verfahrensstand***
Aktuell befinden sich die Verwertungsbemühungen der Eigenverwaltung – in laufender und enger Abstimmung mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter – in den letzten Zügen.
In den zurückliegenden Monaten der Corona-Pandemie konnten zahlreiche Vermögenswerte erfolgreich verkauft und die daraus erzielten Erlöse jeweils zur Verfahrensmasse auf das Treuhandkonto des Sachwalters gezogen werden.
Sollten keine unvorhergesehenen Zwischenfälle die aktuelle Planung der Eigenverwaltung durcheinanderwerfen, dann kann mit einem erfolgreichen Abschluss der Verwertungsbemühungen bis Dezember diesen Jahres gerechnet werden.
Nächste Verfahrensschritte
Die vorstehend avisierte Beendigung der Verwertungshandlungen vorausgesetzt, könnte in Absprache mit dem zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht Hof noch für den Januar des nächsten Jahres (2022) der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan terminiert werden.
Inwiefern die zuletzt wieder ansteigenden Inzidenzzahlen und die damit einhergehenden pandemiebedingten Hygiene- und Schutzvorschriften an einer solchen Terminierung noch etwas ändern könnten, kann derzeit nicht belastbar vorhergesagt werden (bitte informieren Sie sich im Dezember und Januar über solchermaßen aktuelle Entwicklungen wie immer auf „Derivest-Schutzschirm.de“).
Sobald der konkrete Termin endgültig feststeht, werden alle Gläubiger eine entsprechende Terminbenachrichtigung/Einladung (inkl. einer Zusammenfassung des Insolvenzplans) durch den für das Verfahren zuständigen Sachwalter erhalten.
Bitte beachten Sie: Für die ordnungsgemäße Teilnahme am Planverfahren und damit auch an der Quotenausschüttung ist eine persönliche Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin nicht erforderlich. Jeder Gläubiger kann sich von einem Stimmbevollmächtigten für seine Abstimmung vertreten lassen. Die Terminbenachrichtigung durch den Sachwalter wird eine Vorlage für eine solche Stimmvollmacht, lautend auf einen Rechtsanwalt, enthalten. Diese brauchen die Gläubiger lediglich entsprechend den Anweisungen auszufüllen, zu unterschreiben und an die darin angegebene Kanzleiadresse des Rechtsanwalts als Stimmvertreter zurücksenden (Kosten entstehen für die Gläubiger hierdurch nicht). Ihre Stimmabgabe wird dann durch den Stimmvertreter vorgenommen und Sie brauchen nicht persönlich zu erscheinen.
Sollte es zu einer Durchführung entsprechend dem derzeitigen Planungsstand kommen und der Plan im Termin im Januar mehrheitlich bestätigt werden, könnte die erste Auszahlung (Quotenzahlung) an die Gläubiger evtl. noch im ersten Quartal des nächsten Jahres (2022) erfolgen. Weitere Auszahlung sollen sodann zu einem späteren, im Insolvenzplan festgelegten, Zeitpunkt erfolgen.
Hinweis aus aktuellem Anlass
In den zurückliegenden Tagen sind uns von verschiedener Seite Informationen zur Kenntnis gelangt, dass derzeit Anleger der Derivest von dritter Seite gezielt angesprochen werden. Dabei geht es u.a. wohl um mögliche Ansprüche gegen Beteiligte sowie mögliche Ergebnisse und/oder Quotenzahlungen, die sich aus unserem vorgenannten Verfahren ergeben könnten. An dieser Stelle möchte die Eigenverwaltung mit Nachdruck die folgende Klarstellung an Sie richten: Es ist von Seiten der Eigenverwaltung zu keinem Zeitpunkt mit Dritten über den Verfahrensstand, die laufenden Verwertungshandlungen und/oder mögliche Inhalte bzw. Ergebnisse des noch im Entwurfsstand befindlichen Insolvenzplans gesprochen worden. Insofern kann es sich bei sämtlichen Informationen zum vorliegenden Verfahren von Dritter Seite lediglich um Falschmeldungen und Fehlinformationen handeln.
***Aktuelle Information über den Verfahrensstand***
In Absprache mit dem zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht Hof wurde der ursprünglich für Januar diesen Jahres geplanten Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan auf unbestimmte Zeit verschoben. Folge der Corona-Pandemie: Da die Inzidenzzahlen zuletzt wieder ansteigende Tendenz aufweisen und das Amtsgericht Hof sich in einem besonders betroffenen Gebiet befindet, erlauben es die pandemiebedingten Hygiene- und Schutzverschriften derzeit nicht die weiteren Verfahrensschritte belastbar zu bestimmen. Aktuell arbeiten die Eigenverwaltung, der Sachwalter und das Gericht noch immer an einer möglichen Durchführung des Erörterungs- und Abstimmungstermins mitsamt anschließender Verfahrensaufhebung bis spätestens Oktober 2021.
Sobald der konkrete Termin feststeht, werden alle Gläubiger eine entsprechende Terminbenachrichtigung/Einladung (inkl. einer Zusammenfassung des Insolvenzplans) durch den für das Verfahren zuständigen Sachwalter erhalten. Bitte beachten Sie: Für die ordnungsgemäße Teilnahme am Planverfahren und damit auch an der Quotenausschüttung ist eine persönliche Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin nicht erforderlich. Jeder Gläubiger kann sich von einem Stimmbevollmächtigten für seine Abstimmung vertreten lassen. Die Terminbenachrichtigung durch den Sachwalter wird eine Vorlage für eine solche Stimmvollmacht, lautend auf einen Rechtsanwalt, enthalten. Diese brauchen die Gläubiger lediglich entsprechend den Anweisungen auszufüllen, zu unterschreiben und an die darin angegebene Kanzleiadresse des Rechtsanwalts als Stimmvertreter zurücksenden (Kosten entstehen für die Gläubiger hierdurch nicht). Ihre Stimmabgabe wird dann durch den Stimmvertreter vorgenommen und Sie brauchen nicht persönlich zu erscheinen.
Sollte es zu einer Durchführung entsprechend dem derzeitigen Planungsstand kommen und der Plan im Termin mehrheitlich bestätigt werden, könnte die erste Auszahlung (Quotenzahlung) an die Gläubiger evtl. noch in diesem Jahr bzw. in den ersten Monaten des Jahres 2022 erfolgen. Weitere Auszahlung könnten sodann zu einem späteren, im Insolvenzplan festgelegten Zeitpunkt, erfolgen.
***Aktuelle Information über den Verfahrensstand***
In Absprache mit dem zuständigen Amtsgericht/Insolvenzgericht Hof wird derzeit für den ursprünglich im Dezember diesen Jahres geplanten Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan ein Termin im Januar 2021 gesucht. Bitte beachten Sie: Da eine Durchführung letztendlich auch im Einklang mit den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen pandemiebedingten Hygiene- und Schutzverschriften stehen muss, können sich nach wie vor noch jederzeit Änderungen an diesem vorläufigen Planungsstand ergeben.
Sobald der konkrete Termin feststeht, werden alle Gläubiger eine entsprechende Terminbenachrichtigung/Einladung (inkl. einer Zusammenfassung des Insolvenzplans) durch den für das Verfahren zuständigen Sachwalter erhalten. Bitte beachten Sie: Für die ordnungsgemäße Teilnahme am Planverfahren und damit auch an der Quotenausschüttung ist eine persönliche Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin nicht erforderlich. Jeder Gläubiger kann sich von einem Stimmbevollmächtigten für seine Abstimmung vertreten lassen. Die Terminbenachrichtigung durch den Sachwalter wird eine Vorlage für eine solche Stimmvollmacht, lautend auf einen Rechtsanwalt, enthalten. Diese brauchen die Gläubiger lediglich entsprechend den Anweisungen auszufüllen, zu unterschreiben und an die darin angegebene Kanzleiadresse des Rechtsanwalts als Stimmvertreter zurücksenden (Kosten entstehen für die Gläubiger hierdurch nicht). Ihre Stimmabgabe wird dann durch den Stimmvertreter vorgenommen und Sie brauchen nicht persönlich zu erscheinen.
Sollte es zu einer Durchführung entsprechend dem derzeitigen Planungsstand kommen und der Plan im Termin mehrheitlich bestätigt werden, könnte die erste Auszahlung (Quotenzahlung) an die Gläubiger noch in den ersten Monaten des Jahres 2021 erfolgen. Weitere Auszahlung könnten sodann zu einem späteren, im Insolvenzplan festgelegten Zeitpunkt, erfolgen.
***Aktuelle Information über den Verfahrensstand***
Die Eigenverwaltung konnte trotz der weiterhin zu spürenden Auswirkungen der Corona-Krise bereits zahlreiche Verwertungserfolge erzielen.
Bezüglich der Erstellung des der Verteilung unter die Gläubiger zugrundeliegenden Insolvenzplans sowie der Planung des Termins zur Abstimmung über diesen können aktuell allerdings auch weiterhin noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
Wir werden auf dieser Seite zu gegebener Zeit eine Information zu den geänderten Verfahrensterminen veröffentlichen.
***Aktuelle Information aufgrund der Corona-Krise***
Die Eigenverwaltung führt derzeit die Verwertungs- und Restrukturierungsbemühungen in unveränderter Intensität und in enger Abstimmung mit dem Sachwalter sowie dem Gläubigerausschuss fort. Diese Prozesse laufen gemäß den bisherigen Planungen und es kommt nach jetzigem Kenntnisstand zu keinen nennenswerten Verzögerungen.
Bezüglich der im Berichtstermin vom 21. Januar 2020 am Amtsgericht Hof – Insolvenzgericht – avisierten zeitlichen Planung für den Verlauf des Insolvenzverfahrens kommt es aufgrund der Sondersituation (auch an den Gerichten) durch Corona jedoch zu einer erheblichen Verzögerung. Bezüglich des Termins zur Abstimmung über den Insolvenzplan sowie zur Beendigung des Verfahrens können aktuell keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
Wir werden auf dieser Seite zu gegebener Zeit eine Information zu den geänderten Verfahrensterminen veröffentlichen.
Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hof hat das Eigenverwaltungsverfahren über das Vermögen der Derivest GmbH am 7. November 2019 eröffnet. Damit ist ein wesentlicher Meilenstein in der Sanierung der Derivest erreicht. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren wollen die Beteiligten sicherstellen, dass die Gläubiger und Anleger bestmöglich befriedigt werden können und die Basis für eine Zukunft des Unternehmens gelegt wird.
Derivest hatte Anfang September dieses Jahres einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Hof gestellt. Das Schutzschirmverfahren geht mit der Eröffnung in ein Eigenverwaltungsverfahren über. Nun können die Gläubiger und Anleger ihre Forderungen beim Sachwalter anmelden. Unter der Aufsicht des unabhängigen und vom Gericht bestellten Sachwalters Dr. Hans-Peter Lehner von der Kanzlei Wagner Lehner Rechtsanwälte soll eine optimale Verwertung der Investments für die Anleger und die weiteren Gläubiger erreicht werden. Priorität hat die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte und anschließende Verteilung des quotalen Erlöses an die Gläubiger.
Neue Unternehmensleitung
Um ein Höchstmaß an Transparenz im Sinne der Gläubiger zu gewährleisten, ist der bisherige Geschäftsführer Markus Fürst von sich aus am Tag der Antragstellung (4. September 2019) aus der Unternehmensleitung ausgeschieden. Die Geschäftsführung übernahm Andreas Schmieg. Der Immobilien- und Sanierungsexperte kommt von der Düsseldorfer Beratung Buchalik Brömmekamp, die die Derivest auch in allen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen des Verfahrens begleitet.
Umfangreiche Kontrolle der Unternehmensleitung
Bereits im Schutzschirmverfahren wurden die Interessen der Gläubiger und Anleger durch einen vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten. Der nun für das Eigenverwaltungsverfahren vom Gericht eingesetzte Gläubigerausschuss setzt sich aus insgesamt fünf Interessenvertretern zusammen, darunter der Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Veil (Kanzlei Mattil & Kollegen, München), der Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht Prof. Dr. Julius Reiter (Kanzlei Baum Reiter & Collegen, Düsseldorf) und die Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Bontschev (Kanzlei Bontschev, Dresden). Die drei Kapitalmarktexperten haben bisher intensiv die Rechte der Anleger in diesem Verfahren wahrgenommen. Der Ausschuss unterstützt die Tätigkeit des Sachwalters, begleitet den Sanierungsweg der Derivest von Anfang bis zum Ende und wirkt als eine Art „Aufsichtsrat“ und Kontrollorgan.
Gläubiger können Forderungen nun anmelden
Der Sachwalter wird alle Anleger / Gläubiger der Derivest GmbH – unaufgefordert – anschreiben und diese zur Anmeldung ihrer Forderungen gegen die Derivest auffordern. Hierzu erhalten die Anleger und Gläubiger ein Schreiben des Sachwalters mit ausführlichen Erläuterungen zum Anmeldungsverfahren.
Weder der Sachwalter noch die Derivest GmbH können derzeit individuelle Fragen der Anleger zu einzelnen Verträgen beantworten. Wir bitten deshalb um Verständnis und davon abzusehen, sich per Telefon oder E-Mail an die Derivest GmbH oder den vorläufigen Sachwalter zu wenden, da keine Einzelfragen beantwortet werden können.
Die Derivest GmbH veröffentlicht allgemeine Informationen und Pressemitteilungen zum Verfahren auf dieser Homepage.
Am Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hof fand am 21.01.2020 die erste Gläubigerversammlung in Form des Berichtstermins statt. Im Verlaufe des Termins wurden die Anwesenden ca. 41 Gläubiger(-vertreter) durch die eigenverwaltende Schuldnerin über den bisherigen Verlauf des Verfahrens und den (Zwischen-)Stand der Verwertungsbemühungen informiert. Nach der ordnungsgemäß gelaufenen Feststellung der Stimmrechte für die Abstimmung durch die anwesenden Gläubiger(-vertreter) wurden die folgenden Beschlüsse – jeweils einstimmig – gefasst:
- Die Gläubigerversammlung beschließt, dass der eingesetzte vorläufige Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, beibehalten wird.
- Die Gläubigerversammlung beschließt, dass der vorläufige Gläubigerausschuss mit seinen Mitgliedern in der gleichen Besetzung als Gläubigerausschuss bestätigt wird.
- Die Gläubigerversammlung beschließt, dass der Geschäftsbetrieb in Eigenverwaltung fortgeführt wird.
- Die Gläubigerversammlung beschließt, dass der Gläubigerausschuss für den Fall der Verhinderung/des Ausscheidens eines Mitglieds aus wichtigem Grund ein Selbstnachwahlrecht erhält.
Im Anschluss wurde der Prüfungstermin gemäß Festsetzung im Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Hof vom 07.11.2019 ordnungsgemäß durchgeführt.